Sportversicherung Die vollständige aktuelle Fassung der Versicherungbedingungen von 2006 der Sporthilfe e.V. stehen am Ende dieser Seite zum Download bereit. Die Sporthilfe e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft und ihren Mitgliedern (nicht aber Nichtmitgliedern) einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verein weitgehend abdeckt. Die Sporthilfe hat daher u. a. folgende Grundsätze entwickelt: (1) Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen (siehe Prämiengestaltung, Leistungen primär für schwere Unfälle usw.). (2) Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann. "Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs". Es bestehen folgende Versicherungssparten: I. Unfallversicherung II. Haftpflichtversicherung III.Vertrauensschadenversicherung IV. Reisegepäckversicherung V. Rechtsschutzversicherung VI. Krankenversicherung VII. Kfz-Zusatzversicherung. Wichtiger Hinweis für den Schadensfall: Jeder Schaden ist unverzüglich nach Eintritt dem Sozialwart des TuS zu melden, d. i. z. Zt. Helmut Hesse Der Schaden ist von ihm umgehend auf den dafür vorgesehenen Formularen dem Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V. in Lüdenscheid anzuzeigen.
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