1. Aufnahme: |
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist eine schriftliche Eintrittserklärung - siehe Download - für jedes Mitglied an den Verein zu richten. Diesen bitte der Geschäftsstelle zukommen lassen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft zum angegebenen Zeitpunkt. Das Mitglied erhält eine schriftliche Mitgliedsbestätigung. Falls Sie keine Bestätigung innerhalb von 2 Monaten erhalten, möchten wir Sie bitten, sich diesbezüglich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung an. |
2. Beiträge: |
Erwachsene: monatlich € 7,50 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: monatlich € 4,50 Familienbeitrag, möglich ab 3 Familien- mitglieder-Kinder unter 18 Jahre monatlich € 13,00 passive Mitgliedschaft: monatlich € 4,00 |
3. Familienbeitrag: |
Der Familienbeitrag kann in Anspruch genommen werden, wenn mind. 3 Familienmitglieder angemeldet sind. Die Kinder müssen unter 18 Jahre sein. Für jedes Familienmitglied muss eine Eintrittserklärung ausgefüllt werden. |
4. Banklastschrift: |
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt nur über SEPA Lastschrift. Kosten für Rückbelastungen sind vom Mitglied zu zahlen. |
5. Erhebungstermine: |
15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11 |
6. Änderungen: |
Anschriftsänderungen, Namensänderungen, Abteilungswechsel usw. Sind der Geschäftsstelle anzuzeigen – gerne mit unserem Formular „Veränderungsmitteilung“. |
7. Versicherung: |
Jedes Mitglied trägt selbst das Risiko eines Personen- oder Sach- Schadens aus seiner Betätigung im Verein. Der Verein bietet jedoch einen Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landessport- bund Nordrhein-Westfalen e.V. abgeschlossenen Sportunfallver- sicherung. Sportunfälle sind möglichst sofort, spätestens jedoch am Tag nach ärztlichen Untersuchungen der Geschäftsstelle zu melden. Bitte hierfür das Formular „Sport-Schadenmeldung“ – siehe Download - so weit möglich ausfüllen und der Geschäftsstelle zukommen lassen. Wir werden die Schadenmeldung anschließend an die ARAG in Lüdenscheid weiterleiten. Selbstverständlich können Sie dieses nach unserer Unterschrift auch selbst erledigen. |
8. Kündigung: |
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen. Die Kündigung braucht nicht per Einschreiben zugesendet werden. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift der/des Sorgeberechtigten. Die Kündigung bitte der Geschäftsstelle zukommen lassen. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 4 Wochen eine Kündigungsbestätigung. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, möchten wir Sie bitten sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. |